AGB

Kauf eines Kunstwerks aus der GUIGNARD KYOTO COLLECTION

 

Wahl des Objekts

Nach Anfrage des Interessenten wird die Wahl des Objekts durch den Sammler Silvain Guignard mit E-Mail bestätigt.

 

Kauf des Objekts

Das Objekt wird sofort, längstens 14 Tage lang in der Webseite blockiert. Wenn bis Ablauf dieser Zeit die Bezahlung noch nicht erfolgt ist, wird das Objekt wieder für andere Interessenten freigestellt.

 

Bezahlung

In der Rechnungs-Mail werden auch die Transport-, Versicherungs- und Verpackungskosten angeführt. Für Käufe in der Schweiz gibt es die Möglichkeit, das Kunstwerk in 5000 Aarau, Ziegelrain 12, abzuholen. Mit Mailkontakt können die Modalitäten für die Übergabe des Objekts (innerhalb der Schweiz) einfach geregelt werden. 

 Einzahlen des Betrags in CHF, Euro oder US Dollar auf die angeführten Konti der UBS:

(IBAN Nummern und BIC/Swift).

  • CHF    CH84 0023 1231 2211 77M1 Z

 

Postversand

Im Normalfall ist der Versand bei Rollbildschachteln innerhalb der Schweiz  CHF 20.00 - nur bei Paneelen und größeren Objekten wird er neu berechnet.

Kunden im Ausland müssen den Importzoll bei Empfang des Kunstwerks selber bezahlen.

Beim eingeschriebenen Postversand von Rollbildern lautet die Bezeichnung „Poster in used wooden box“. Es werden keine Angaben von Kunst gemacht, da in der Regel keine japanischen offiziellen Zertifikate vorliegen. Alle Objekte der GUIGNARD KYOTO COLLECTION wurden im Jahr 2022 bei der endgültigen Übersiedlung als „Hausrat“ aus Japan korrekt exportiert und vorschriftsgemäß in die Schweiz eingeführt. 

 

Schaden

Wenn bei Ankunft das Objekt beschädigt ist, weil es während des Transports unsachgemäß behandelt worden ist, müssen beim Auspacken sofort die beschädigten Teile fotografiert und das lokale Postamt verständigt werden. Gleichzeitig muss das Beweismaterial des Schadens an den Verkäufer geschickt werden.

Bei Verlust des Objekts während des Transports haftet der Verkäufer, d.h. der Käufer erhält 100% des Kaufpreises zurückerstattet.

 

Authentizitäts-Problem

Im Kunsthandel gibt es weltweit das Problem der Authentizität: Ist ein Kunstwerk echt, oder ist es eine Fälschung. In Asien - in China noch mehr als in Japan – gibt es aber in der Tradition die durchaus moralisch korrekte Einstellung, „im Stil von“ zu malen. Damit drückt ein Maler die Verehrung für einen Meister aus und beweist sein Geschick, es ihm täuschend gleichtun zu können.

Diese Haltung basiert auf dem spezifisch asiatischen Meister-Schüler Verhältnis. Vom Schüler erwartet man nicht einen individuellen Aspekt in seinen Arbeiten - der Adept soll genau studieren, wie sein Meister malt. Erst auf einem sehr fortgeschrittenen Niveau von Kopierfähigkeit kann der junge Maler eigene Wege gehen. Die größte Maler-Institution Japans, die Kanō-Schule, die vom 16. bis zum frühen 20. Jahrhundert die japanische Malerei prägte und unzählige Malertalente hervorgebracht hatte, beruhte auf einem strikten Vorbild-System: Meister schufen Standard-Motive, die in riesigen Ateliers, oft ohne erkennbare individuelle Note, exakt kopiert wurden.

Mit einem solchen Kunstverständnis, einer solchen Zurückhaltung gegenüber künstlerischer Individualität - dem Kunst-Credo in Europa seit der Renaissance – stellt sich das Problem der Authentizität grundlegend anders als im Westen. Das heißt nicht, dass es in Japan keine Fälschungen gäbe, aber die Schwelle von verehrend-begeisterter Nachahmung zur amoralischen Fälschung liegt anders. Als Faustregel gilt: je berühmter ein Maler, desto größer die Gefahr, einer Fälschung.

Wie reagieren die Kunsthändler in Kyoto auf dieses Problem:

1. Materialprüfung 2. Sitilistische Kriterien 3. Prüfung der Signatur und des/r Siegel.

  1. „Materialprüfung“ wird sehr selten durchgeführt. Man stützt sich auf Erfahrungswerte (Einschätzung des Alters von Papier/Seide, Holz und verwendeter Farbe). Wissenschaftlich durchgeführte Überprüfungen sind kostspielig und zeitaufwändig. Sie werden nur selten und dann nur bei sehr kostbaren Objekten (über 10.000 CHF) durchgeführt. Kenner, die viel und lange mit Kunst zu tun gehabt haben, vertrauen auf ihren guten Instinkt. 
  2. Stilistische Kriterien. „Das wichtigste Prüfmittel ist das Auge“ – das ist die Überzeugung von Händlern und Kennern. Ein Bild muss auf Grund einer langen Erfahrung von Kunstbetrachtung als Original überzeugen. Dieses Kriterium ist das am geringsten wissenschaftlich anmutende Mittel, eine Fälschung zu erkennen; doch in der Regel ist es das verlässlichste.  
  3. Die Prüfung von Unterschriften und Siegeln ist der üblichste Vorgang, sich abzusichern. Aber sie ist nicht perfekt: Stempel konnten immer schon verblüffend gut nachgeschnitzt werden, und ein geschickter Kalligraf braucht nicht allzu lange, um einen Namenszug täuschend ähnlich zu kopieren.

Die Referenzwerke, die in der GUIGNARD KYOTO COLLECTION benutzt werden, sind:

  1. a) „Meikanweb“ eine moderne, recht verlässliche Webseite für Siegel und Unterschriften
  2. b) ”Shoga kantei shishin“ 書畫鑑定指針 31 Bände, hg. YOSHIOKA Hanrei, Tokyo, 1983.
  3. c) „Dainihon shogameike daikan“ 大日本書画名家大鑑 1300 Seiten, hg. ARAKI Nori, Tokyo, 1991. 
  4. d) „Nihon shoga rakkan inpu shusei日本書画落款印譜集成 1100 Seiten, SUGIHARA, EBISUYAMA, Tokyo, 1997.

Nichtjapaner fragen in Kunst-Geschäften oft nach einem Zertifikat, was die Händler als Beleidigung empfinden. Erstens gibt es nur sehr selten Echtheitsbestätigungen von Fachleuten, und Herkunftsnachweise sind rar. (Japaner lieben wie die Engländer im Umgang mit Kunstverkäufen Anonymität.) Am häufigsten sind solche Echtheits-Zertifikate von Malern des frühen 20. Jahrhunderts. Nicht selten haben aber Nachfahren des Künstlers solche Dokumente unterschrieben, da auch finanzieller Gewinn für den Bezeuger damit verbunden ist. Nur von ganz wenigen Künstlern gibt es Zertifizierungsbüros, die ernst genommen werden können - wie z. B. von MUNAKATA Shikō. 

Bei dieser Situation gilt beim Kauf eines Objekts von dieser Webseite die folgende Regel:

Der Käufer hat das Recht, das Objekt einem ausgewiesenen Fachmann vorzulegen und ein Echtheits-Zertifikat anzufordern. Wenn der Fachmann (z. B. Kunsthistoriker) eindeutig nachweisen kann, dass ein erworbenes Kunstobjekt eine Fälschung ist, werden dem Käufer der volle Kaufpreis sowie Auslagen für das Zertifikat bis zum Betrag von 1000 CHF zurückerstattet. Nach Ablauf einer Jahresfrist entfällt dieses Angebot.